Dienstverschiebungen werden nur bei Vorliegen zwingender Gründe bewilligt. Ein An-spruch auf Dienstverschiebungen besteht nicht. Alle Gesuche sind eingehend zu be-gründen, mit den nötigen Beweismitteln zu versehen und persönlich zu unterzeichnen. Gesuche von Dritten (Arbeitgeber usw.) sind vom Zivilschutzpflichtigen mit zu unter-zeichnen.