Geschäfte und Restaurants, welche sich in der Fussgängerzone Altstadt oder Obere Bahnhofstrasse befinden, haben die Möglichkeit, eine Fahr-Ausnahmebewilligung für den berufsbedingten Güterumschlag zu beantragen. Anwohner, welche innerhalb der Fuss-gängerzonen einen Parklatz auf privatem Grund besitzen, können ebenfalls eine Fahr-Ausnahmebewilligung beantragen.